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   OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21   

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OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21 (https://dejure.org/2021,51736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.12.2021 - 3 B 436/21 (https://dejure.org/2021,51736)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 (https://dejure.org/2021,51736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaNotVO § 3 Abs. 1, SächsCoronaNotVO § 6, SächsCoronaNotVO § 8, SächsCoronaNotVO § 9, SächsCoronaNotVO § 10, SächsCoronaNotVO § 21, SchAusnahmV § 2 Nr. 2, SchAusnahmV § 2 ... Nr. 3, SchAusnahmV § 2 Nr. 4, SchAusnahmV § 2 Nr. 5
    Corona; Genesen; Geimpft; G2-Regelung; Genesenennachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuerwerk ist im hauseigenem Garten nicht verboten - Corona-Virus

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse zum Jahreswechsel im hauseigenem Garten nicht verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachsen: Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse zum Jahreswechsel im hauseigenen Garten nicht verboten - "Böllerverbot" an öffentlichen Orten und Kontaktbeschränkungen sind rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 24; Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Der Einschätzungsspielraum erstreckt sich auch auf die erforderliche Prognose und die Wahl der Mittel, um die von ihm angestrebten Ziele zu erreichen (BVerfG, Beschl. v. 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 36).

    (c) Angesichts der weiterhin überaus hohen Belastung in den sächsischen Krankenhäusern, die sich nach den Prognosen des RKI bei der zu erwartenden schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante sehr schnell wieder erhöhen kann, hat der Senat auch in Ansehung von § 28a Abs. 3 Satz 3 IfSG keinen Zweifel daran, dass der Freistaat Sachsen der ihm obliegenden Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 176) der sich im Landesgebiet aufhaltenden Personen weiterhin verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die einen unverzüglichen und deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen erwarten lassen.

    Legitime Zwecke sind insbesondere solche, die sich aus verfassungsrechtlichen Schutzpflichten ergeben (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 169).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. März 2004, BvR 2378/98 u. a. -, juris Rn. 210 m. w. N. und Rn. 225; Urt. v. 5. November 2019 - BvL 7/16 -, juris Rn. 166 und 179; Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O Rn. 185 m. w. N. und Rn. 204).

    Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185 m. w. N.).

    Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 u. a. -, juris Rn. 264, und Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185).

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahmen zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. juris Rn. 203 m. w. N.).

    Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 216).

    Dass grundsätzlich zur Wahrung des Übermaßverbots eine Differenzierung und unterschiedliche Abwägung hinsichtlich genesener oder vollständig geimpfter Personen einerseits und nicht vollständig Geimpften sowie Nicht-Genesenen andererseits stattfinden kann oder sogar muss, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19. November 2021 hervorgehoben (Az. 1 BvR 781/21 u. a., juris Rn. 201, 235 f.).

  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21

    Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Ziel der Regelungen ist sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz der sich im Freistaat Sachsen Aufhaltenden als auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Dezember 2021 - 3 B 419/21 -, Rn. 64).

    Die von der Antragstellerin angegriffenen Beschränkungen beziehen sich dagegen allesamt auf Lebensbereiche, bei denen der Verordnungsgeber zutreffend davon ausgehen konnte, dass sie nicht der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen, so dass auf ihre Wahrnehmung über einen begrenzten Zeitraum verzichtet werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Dezember 2021 - 3 B 419/21 -, juris Rn. 87 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Dieser Einschätzungsspielraum besteht darüber hinaus aufgrund des nach wie vor anhaltenden Diskurses im fachwissenschaftlichen Bereich auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 24; Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21

    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Die entsprechenden Regelungen seien auch nicht auf Maßnahmen beschränkt, die sich gegen den in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG aufgeführten Personenkreis richteten, die entsprechenden Maßnahmen könnten erforderlichenfalls auch mit Wirkung gegenüber "Nichtstörern" ergriffen werden (SächsOVG, Urt. v. 23. November 2021 - 3 C 44/21 -, juris Rn. 65).12 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 51 ff.) die Eignung und Erforderlichkeit des Ausschlusses von Personen, die weder nachweisbar von Corona genesen noch vollständig hiergegen geimpft seien, vom Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen bejaht.

    Der Senat hat zu der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G-Modell) bereits in seinem Beschluss vom 19. November (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Erfolgt aber der Eingriff zum Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Eignungsprognose beschränkt (vgl. BVerfG, Urt. v. 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 u. a. -, juris Rn. 237).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Der Bewertung des Senats stehen ferner die Erwägungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur vorläufigen Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 (- 13 MN 477/21 -, juris) nicht entgegen, da das Infektionsgeschehen im Freistaat Sachsen weiterhin ein erheblich höheres Niveau als in Niedersachsen hat und sich die Belegung der hiesigen Krankenhäuser unverändert deutlich oberhalb des für die Überlastungsstufe der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 maßgeblichen Belegungswerts bewegt, sodass vom sächsischen Verordnungsgeber schon deshalb nach wie vor ohne Weiteres das Ziel einer möglichst schnellen und umfassenden Reduktion der Infektionsverbreitung verfolgt werden darf (so jüngst OVG Schleswig- Holstein, Beschl. v. 14. Dezember 2021 - 3 MR 31/21 -, juris Rn. 33 ff. zu den dortigen Beschränkungen).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 u. a. -, juris Rn. 264, und Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 25 NE 21.2226

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig bayerische

  • OVG Saarland, 01.09.2021 - 2 B 197/21

    Corona-Pandemie: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vor dem Zugang zu

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21

    Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 198/08

    Anknüpfen an den Immunstatus eines Schülers zur Begründung eines

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20

    Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ;

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt;

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21

    COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung

  • OVG Sachsen, 10.06.2021 - 3 B 213/21

    Corona; Maskenpflicht; Schüler; Begründungspflicht; Sieben-Tage-Inzidenz;

  • OVG Sachsen, 06.01.2022 - 3 B 454/21

    Zur Kontrollpflicht der 2G-Zutrittsbeschränkung durch den Einzelhandel.

    Ausreichend ist vielmehr eine Förderung des Ziels, welche bei einem kontrollierten Aufeinandertreffen von 10 Millionen Menschen täglich offensichtlich erreicht wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Dezember 2021 a. a. O. Rn. 88 m. w. N.).

    Er hat den ihm zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Art der zu ergreifenden Maßnahmen nämlich nicht offensichtlich überschritten, indem er von einer sog. "Bändchen-Lösung" deswegen abgesehen hat, weil diese von einem Teil der Bevölkerung als diskriminierend empfunden werde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 - , juris Rn. 19).

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 137-IV-21

    Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat bisher nicht abschließend über die von den Beschwerdeführern angegriffene Rechtsverordnung und die von ihnen aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden, sondern lediglich zu verschiedenen Normen der Rechtsverordnung und zu einzelnen Rechtsfragen im Rahmen mehrerer Eilverfahren entschieden (SächsOVG, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 3 B 454/21; Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 3 B 451/21; Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 B 450/21; Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 und 3 B 435/21; Beschluss vom 10. Dezember - 3 B 421/21; Beschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 3 B 428/21 und 3 B 420/21; Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 3 B 417/21; Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 3 B 423/21; Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 3 B 419/21).
  • OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22

    Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Genesenennachweis

    Wie der Senat bereits festgestellt hat, ist der Hinweis in § 2 Abs. 1 Nrn. und 2 SächsCoronaSchVO auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverordnung nicht konstitutiv, da der Antragsgegner an diese bundesrechtlichen Vorgaben ohnehin gebunden ist (Beschl. vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 -, juris Rn. 62).
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